E-Mail Archivierung

Archivierung: Gesetzliche Pflicht – ohne weitere Hintertüren

Für die Archivierung gelten seit dem 1. Januar 2017 die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff” (GoBD) vollumfänglich. Es gibt keine Hintertüren mehr.

Das heißt konkret:

Betroffen ist jedes Unternehmen, das digitalen Geschäftsverkehr durchführt. Werden Angebote, Rechnungen, Handelsbriefe etc. digital verarbeitet, z.B. per E-Mail gesendet oder empfangen, MUSS unverzüglich gehandelt werden!

Flyer: